AGB Weiterbildung

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle abgeschlossenen Verträge (insbesondere für alle Veranstaltungen, Seminare und Webinare des Veranstalters sowie für Veranstaltungen und Webinare mit Kooperationspartnern) zwischen der

Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V.
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB.
Telefonnummer: 0221 71799759
E-Mail Adresse: info(at)fuehrungs-akademie.de
eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter der Nummer
95 VR 6642 NZ
Ust-Identifikations-Nr.: DE 114 234 518

im Folgenden - Veranstalter -

und

dem*der – Teilnehmenden -, auch wenn es sich um einen Sportverein / Sportverband handelt.

(2) Für die Vertragsbeziehung zwischen der Führungs-Akademie und dem*der Teilnehmenden gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
 

§ 2 Angebote und Konditionen

A. Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsprogramm/Jahresprogramm

1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Die Anmeldung zu einer vom Veranstalter angebotenen Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes muss der/die Teilnehmende schriftlich in Form eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars oder digital über die Website vornehmen. Dieses Formular ist dann schriftlich oder über die Homepage der Führungs-Akademie an den Veranstalter zu übersenden.

Durch Übersenden des Anmeldeformulars gibt der/die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit der Führungs-Akademie über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes ab.

(2) Die Führungs-Akademie bearbeitet die Anmeldung (Ablauf Online-Verfahren siehe Punkt (3)). Der/die Teilnehmende erhält danach eine Anmeldebestätigung mit Hinweis auf die AGB, die auf der Homepage zu finden sind. Die Anmeldebestätigung dokumentiert, dass der Antrag des Teilnehmenden beim Veranstalter eingegangen ist und dieser / diese in die Liste der potentiellen Teilnehmenden aufgenommen wurde; die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Antrags dar.

(3) Erfolgt die Anmeldung online über die Homepage der Führungs-Akademie, kann der/die Teilnehmende vor dem Abschicken der Anmeldung seine / ihre Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Anmeldung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der/die Teilnehmende vorher durch Klicken einen Haken bei dem aufgeführten Punkt „AGB akzeptieren“ setzt und dadurch diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Durch Abschicken der Anmeldung gibt der/die Teilnehmende einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages mit der Führungs-Akademie über die Teilnahme an einer Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes ab.

 Die Führungs-Akademie schickt daraufhin dem/derTeilnehmenden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu. Die Empfangsbestätigung dokumentiert, dass der Antrag der/des Teilnehmenden bei der Führungs-Akademie eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

(4) Alle Veranstaltungen des Weiterbildungsprogrammes erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung, in Form einer Seminarbestätigung, durch die Führungs-Akademie zustande. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

Sind bereits alle Plätze in der gewünschten Veranstaltung des Weiterbildungsprogrammes belegt, wird der/die Teilnehmende auf eine Warteliste gesetzt und darüber benachrichtigt.

(5) Die Führungs-Akademie behält sich die Ablehnung eines Teilnehmenden vor.

(6) Der/die Teilnehmende ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

(7) Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent-/in bzw. Referenten/-in.

(8) Der Veranstalter behält sich die Ablehnung von Teilnehmenden vor.

 

2. Zahlungsmodalitäten

(1) Die für den Teilnehmenden anfallenden Teilnahmegebühren sind den von der Führungs-Akademie veröffentlichten Informationen zu entnehmen. Die angegebenen Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer sowie Arbeitsunterlagen.

(2) Für Teilnehmende, die Mitglied der Mitgliedsorganisation des Trägervereins der Führungs-Akademie sind, gelten andere Kosten als für Teilnehmende aus Sportverbänden, die nicht dem Trägerverein des Veranstalters angehören. Die unterschiedlichen Kosten sind in den Weiterbildungsprogrammen aufgelistet.

(3) Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die Kosten für die Weiterbildung nach Rechnungserhalt, zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist fällig zu den in der Rechnung genannten Zahlungstermin.

(4) Der Veranstalter akzeptiert auch Bildungsschecks. Die Zulassungsregelungen richten sich nach den Vorschriften in den einzelnen Bundesländern.

 

3. Rücktritt

(1) Der Rücktritt eines Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Es gilt jeweils das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung.

(2) Für Rücktrittserklärungen, die ab Erhalt der verbindlichen Seminarbestätigung bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, stellt die Führungs-Akademie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung.

(3) Erfolgt ein Rücktritt nach Ablauf von 10 Werktagen ab Erhalt der Seminarbestätigung, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmekosten zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(4) Erscheint der/die Teilnehmende nicht zur Veranstaltung oder erreicht die Führungs-Akademie die schriftliche Absage erst 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig, es sei denn, er weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht, wenn der freie Platz in der Veranstaltung mit einer Person von der Warteliste besetzt werden kann, dann fällt nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € an.

(5) Bei krankheitsbedingten Rücktritten berechnet die Führungs-Akademie – gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das spätestens bis zum ersten Veranstaltungstag beim Veranstalter eingegangen sein muss, Stornierungskosten in Höhe von 50,00 €.

 

4. Absagen von Veranstaltungen und Weiterbildungen

(1) Die Führungs-Akademie behält sich das Recht vor, die Veranstaltung

  • aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
  • aus wichtigen Gründen, die von der Führungs-Akademie nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
  • aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;

abzusagen.

 

(2) Im Falle einer Absage durch die Führungs-Akademie wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Führungs-Akademie vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von dem/der Teilnehmenden gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“.

 

5. Hotelreservierung

(1) Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers ist grundsätzlich von den Teilnehmenden selbst vorzunehmen. Die Kosten für Übernachtung sowie der Hauptmahlzeiten (F/ME/AE) sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.

(2) Über den Veranstalter kann auf Anfrage - über ein entsprechendes Reservierungsformular des Veranstalters - für eine begrenzte Anzahl bestimmter Hotelzimmer eine Buchung zu vergünstigten Konditionen erfolgen.

 

B. Inhouse-Veranstaltungen

1. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Inhouse-Veranstaltungen sind innerverbandliche Workshops oder Seminare.

(2) Der/die Teilnehmende, d.h. die anfragende Institution, hat an den Veranstalter zunächst eine unverbindliche Anfrage hinsichtlich der Durchführung einer Inhouse-Veranstaltung zu stellen. Nach dieser Anfrage wird in einem Gespräch zwischen dem Veranstalter und der Institution die Veranstaltung detaillierter besprochen, insbesondere werden die mit der Veranstaltung gewünschten Ziele sowie Zielgruppen ermittelt und die ersten Inhalte der Veranstaltung geklärt. Auf Grundlage dieses Gespräches erstellt der Veranstalter dann ein individuelles, schriftliches Angebot.  Mit Unterzeichnung nimmt die zeichnende Person als Vertretende der Institution das Angebot des Veranstalters verbindlich an.

 

2. Kosten und Organisation

(1) Die Kosten für die Veranstaltung werden im jeweiligen abgeschlossenen Vertrag festgelegt. Die dort aufgelisteten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und entstehender Reisekosten.

(2) Die Eckpunkte für die Organisation der Veranstaltung werden im jeweiligen abgeschlossenen Vertrag festgelegt Die anfragende Institution, bestimmt den Veranstaltungsort zur Erbringung der Leistung und ist für die gesamte Organisation der Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien, etc.) verantwortlich.

(3) Die anfragende Institution, trägt die Kosten für die Organisation der gewünschten Veranstaltung (z.B. Räumlichkeiten, Catering, Teilnehmermanagement, Medien, etc.).

 

3. Höhere Gewalt, Neuterminierung

(1) Die Führungs-Akademie behält sich das Recht vor, die Veranstaltung

  • aus wichtigen Gründen, die von der Führungs-Akademie nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
  • aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;

abzusagen.

 

(2) Im Falle einer Absage durch die Führungs-Akademie wird nach Rücksprache mit der Vertragspartner*in ein anderer Termin zu erbringen der Leistung vereinbart. Ist die Vereinbarung eines neuen Termins nicht möglich, kann der Teilnehmende kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

 

4. Rücktritt

(1) Der Rücktritt eines Teilnehmenden vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und an den Veranstalter adressiert werden. Es gilt jeweils das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung.

(2) Rücktrittserklärungen sind bis 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

(3) Erfolgt ein Rücktritt später als 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, ist eine Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 50 % der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kosten zu zahlen, zuzüglich ggf. angefallener Reise- und weiterer Kosten.

(4) Handelt es sich um eine Modulreihe, bestehend aus Beratungselementen und Veranstaltungen, dann werden die Kosten für die vor einem Rücktritt eines Teilnehmenden bereits in Anspruch genommenen Leistungen und Auslagen des Veranstalters in Rechnung gestellt.

 

C. DOSB-Verbandsmanager*in-Lehrgang

1. Zertifikat

  1. Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats: Das erfolgreiche Absolvieren des Lehrgangs und der damit verbundene Erhalt des Zertifikats sind an bestimmte Leistungsvoraussetzungen gebunden. Die genauen Bedingungen werden den Teilnehmenden zu Beginn des Lehrgangs bekanntgegeben.

2. Kosten

(1) Die für den Teilnehmenden anfallenden Teilnahmegebühren sind den von der Führungs-Akademie veröffentlichten Informationen zu entnehmen. Die angegebenen Kosten beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, den Zugang zum Kurs für neun Monate, die Präsenzveranstaltungen, das begleitende Tutoring sowie ein Zertifikat.

(2) Für Teilnehmende, die Mitglied der Mitgliedsorganisation des Trägervereins der Führungs-Akademie sind, gelten andere Kosten als für Teilnehmende aus Sportverbänden, die nicht dem Trägerverein des Veranstalters angehören. Die unterschiedlichen Kosten sind in den Weiterbildungsprogrammen aufgelistet.

 

§ 3 Gegenansprüche

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des*der Teilnehmenden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 4 Außerorentliche Kündigung

(1) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund auf Seiten der Füjhrungs-Akademie ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

 

§ 5 Online-Veranstaltungen

(1) Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Online-Veranstaltung werden von der Führungs-Akademie rechtzeigt zugesendet. Spätestens einen Tag vor der Online-Veranstaltung erhalten der/die Teilnehmende einen Zugangslink.

(2) Der/die Teilnehmende stellt die Voraussetzungen für seinen Internetzugang in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereit. Der*die Teilnehmende ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die technischen Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Online-Veranstaltung zur Verfügung stehen.
 

(3) Technische Widrigkeiten, die zu einer Beeinträchtigung bei der Teilnahme bei der Online-Veranstaltung führen, berechtigen den*die Teilnehmende nicht dazu, eine Rückerstattung zu velagen respektive Schadensersatzansprüche gegenüber der Führungs-Akademie geltend zu machen, es sei denn, die Ursache der technischen Widrigkeiten ist dem Verantwortungsbereich der Führungs-Akademie zuzurechnen.

 

§ 6 Erfüllungsgehilfen, Änderungsvorbehalte

(1) Der Veranstalter behält sich die Ausübung / Erfüllung des Vertrages durch Dritte als Erfüllungsgehilfen vor.

(2) Auch den Ersatz von bereits eingeplanten Referierenden durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referierende behält sich der Veranstalter vor.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern.

 

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 5 eingeschränkt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertretenden, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmegebühren an die Teilnehmenden zu erstatten.

(3) Soweit der Veranstalter gemäß Nr. 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(5) Soweit der Veranstalter technische Auskünfte gibt und diese Auskünfte nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(6) Die Einschränkungen dieser Nr. 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Der Veranstalter haftet nicht für die auf der Internetseite www.fuehrungs-akademie.de gemachten Angaben Dritter.

(8) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite www.fuehrungs-akademie.de

 

§ 8 Urheberrecht, Arbeitsunterlagen

(1) Das vom Veranstalter oder von jeweiligen Referierenden zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters bzw. des*der Referierenden. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.

(2) Unterlagen in print- oder elektronischer Form sind nur für die jeweiligen Teilnehmenden der Veranstaltung und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jedes über dieses Ausmaß hinausgehende Downloaden, Speichern, Reproduzieren, Übertragen, Aufzeichnen, Kopieren, Verteilen oder Verwenden von Daten und Informationen aus den Seminaren, Coachings, Onlinetrainings oder Webinaren ist verboten.

(3) Die im Rahmen der Weiterbildungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

(4) Die Anfertigung, das Verteilen und die Zugänglichmachung von Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nicht ohne schriftliche Zustimmung zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge.

 

§ 9. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Die Angebote des Veranstalters richten sich auch an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sind Sie Unternehmer, gelten die folgenden Ausführungen für Sie nicht.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gesetzgeber fordert von dem Veranstalter den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Führungs-Akademie, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 717997-59, E-Mail:info@fuehrungs-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Leistung (z.B. Beginn des Seminars) mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden hin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der/die Teilnehmende diese selbst veranlasst hat.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert die Führungs-Akademie nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular

aus und senden Sie es zurück.)

An

Führungs-Akademie

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

E-Mail-Adresse der Führungs-Akademie: info@fuehrungs-akademie.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) ……………../erhalten am (*) ………….

Name des/der Verbraucher(s) …………….

Anschrift des/der Verbraucher(s) ……………

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ………………..

Datum …………….

(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Hinweis:
Der*die Teilnehmende nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

Stand: November 2024